Liefer- und Geschäftsbedingungen
der Gruppe28 - Die Fotografenagentur GbR, 22765 Hamburg, Behringstrasse28a,
(im Folgenden : Gruppe28) Stand: 01/2008
A. Allgemeines
1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen schließen alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gruppe28 ein. Mit der Annahme von analogem oder digitalem Bildmaterial oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind nur wirksam , wenn sie durch Gruppe28 schriftlich bestätigt werden.
2. Analoges oder digitales Bildmaterial bleibt Eigentum von Gruppe28 bzw. derer Fotografen. Alle Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind bei analogem Bildmaterial innerhalb einer Frist von 21 Tagen zurückzugeben, bei PreView Bildern innerhalb von 28 Tagen zu löschen.
3. Das Einverständnis zur Veröffentlichung von überlassenem Bildmaterial auf dem Personen und / oder rechtlich geschützte Werke und Gegenstände und / oder Gebäude abgebildet sind, ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und muss vom Verwender selbst bei den Rechteinhabern eingeholt werden.
B. Verfügung, Handhabung, Gewährleistung und Veröffentlichung
1. Eine Zusendung von Bildmaterial ist nicht als Einwilligung der Gruppe28 zur Veröffentlichung oder einer sonstigen Verwendung wie z.B. Layoutvorlagen zu verstehen, es sei denn, dass sich aus dem Lieferschein und oder schriftlicher Genehmigung etwas anderes ergibt.
2. Jede Nutzung seitens des Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabeerklärung durch Gruppe28 nach vorheriger Vereinbarung über Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgrad und die daraus resultierenden zu zahlenden Entgelte (Lizenz).Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform oder sie wird durch Rechnungserstellung seitens Gruppe28 ersetzt.
3. Bearbeitungen, Nachbildungen und andere Umgestaltungen (z. B. Fotomontagen) des übersandten Bildmaterials sind nur mit Genehmigung von Gruppe28 gestattet. Eine Duplizierung des Bildmaterial ist ohne schriftliche Einverständniserklärung von Gruppe28 nicht gestattet.
4. Reklamationen, bezüglich der Versendung des Bildmaterials, werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie vereinbart zugegangen.
5. Das Bildmaterial in analoger oder digitaler Form ist grundsätzlich nur zur einmaligen Veröffentlichung und / oder zu dem vereinbarten Zweck in einem Objekt freigegeben. Jede weitere Verwendung ist erneut honorarpflichtig. Das Bildmaterial darf nur an Dritte weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Auswahl und Sichtung dient. Die Archivierung des überlassenen Bildmaterials ist nicht gestattet.
6. Jede Bildmanipulation ist bei Abdruck wie folgt zu kennzeichnen: Foto [ M ]: Autor / Gruppe28.
C. Honorare
1. Jede Art der Nutzung von Bildmaterial der Gruppe28 ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art, Umfang, Dauer und Verbreitung der Nutzung. Hierbei orientiert sich Gruppe28 an den jeweiligen aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Nicht angezeigte Nutzungen und damit nicht genehmigte Verwendungen können mit einem Zuschlag von bis zu 100 Prozent in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus gehender Schadensersatz wird hiervon nicht berührt, dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten der Gruppe28 einen geringeren Schaden nachzuweisen.
3. Rechnungen der Gruppe28 sind sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
D. Kosten & Gebühren
1. Bildbestellungen und deren Versendung sind gebührenpflichtig. Die hierbei anfallenden Bearbeitungs- und Portogebühren werden dem Kunden berechnet und richten sich nach Art und Umfang des Arbeitsaufwandes.
2. Originaldias sind nach Abdruck oder Ablauf der Leihzeit unverzüglich im Originalzustand wieder an die Gruppe28 zurück zu senden. Bei Verlust oder Beschädigung werden für jedes Originaldia/Negativ 1500,- EUR berechnet. Bei Duplikaten werden die Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
Bei Entnahme des Bildes aus dessen Originalrahmen fallen ein Layouthonorar von mindestens 100,- EUR an. Mit der Zahlung des Entschädigungshonorars oder Layouthonorars werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben. Die Kosten und Risiken der Rücksendung des Bildmaterials trägt der Kunde.
3. Bei einer Überschreitung der Rückgabefrist von analogem Bildmaterial werden Blockierungskosten von 2,- EUR pro Dia / Print und Tag der tatsächlichen Überschreitung der Rückgabefrist berechnet.
4. Das Speichern von HighRes-Bilddaten aus der Bilddatenbank ist kostenpflichtig und muß mit Gruppe28 vereinbart werden.
E. Urhebervermerk, Belegexemplare
1. Es gelten neben den getroffenen Vereinbarungen stets die Bestimmungen des Urheberrechts.
Eine Veröffentlichung darf nur unter Nennung eines Agentur- und Urhebervermerks erfolgen. Hierbei muss als erstes der Fotografenname, dann der Agenturname „ Gruppe28 “ genannt werden. Bei Einblendungen in Film- und Fernsehen wird darauf verzichtet. Bei Verwendungen für Werbezwecke können Ausnahmen vereinbart werden. Weiterhin hat ein Kunde bei jeder gedruckten Veröffentlichung der Gruppe28 unaufgefordert und kostenlos zwei Belegexemplar zuzusenden.
2. Bei unterlassenem Bildquellennachweis, ist Gruppe28 berechtigt, einen Aufschlag von 100 Prozent des entsprechenden Bildhonorars zusätzlich zu berechnen.
3. Die Duplizierung einer Bildvorlage ohne schriftliches Einverständnis ist nicht gestattet.
4. Bei der Abrechnung hat ein Kunde Publikationsnamen und Ausgabennummer, Seitenangabe, Bildnummer, Fotografennamen sowie Bildgröße anzugeben. Bei Unterlassung kann Gruppe28 einen Verwaltungskostenzuschlag von 50 Prozent des jeweiligen Bildhonorars berechnen.
F. Haftung und Schadensersatz
1. Gruppe28 übernimmt keine Haftung für den Bestand übertragener Persönlichkeitsrechte. Dasselbe gilt, soweit es um eine Haftung aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. Rechten am eigenen Bild geht. Dem Kunden der Gruppe28 ist bekannt, dass eine Zustimmung bzw. etwaige Zustimmung zur Veröffentlichung von auf dem überlassenen Bildmaterial abgebildeter Personen, rechtlich geschützte Werke, Gegenstände u.a. nicht Bestandteil der zwischen ihm und Gruppe28 bestehenden Vereinbarung ist. Die Zustimmung muss vom Kunden vor Verwertung des Bildes selbst beim Berechtigten eingeholt werden.
2. Im Falle der unberechtigten Verwertung/Weitergabe von Bildmaterial, d.h. einer Verwertung, die ohne vorherige und schriftliche Freigabe der Gruppe28 erfolgt, haftet der Kunde für alle sich daraus ergebene Ansprüche Dritter, gleich welcher Rechtsnatur sie sind. In diesem Fall ist Gruppe28 berechtigt, für jede ungenehmigte Verwertung eines Bildes eine Schadenersatzpauschale in Höhe von mindestens EUR 1.500,00 (alternativ: Honorar in zehnfacher Höhe unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche) zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis darüber vorbehalten, dass Gruppe28 kein Schaden bzw. ein Schaden in der vorbezeichneten Höhe entstanden ist.
3.Es ist dem Kunden nicht gestattet, bei der Wiedergabe des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials Veränderungen vorzunehmen. Hierzu gehören z.B. Veränderungen vorhandener Bildtexte, welche zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen oder Gegenstände führen können. Sollte der Kunde gleichwohl hiergegen verstoßen und sollte dieser Verstoß Schadensersatzforderungen von dritter Seite generieren, die gegenüber Gruppe28 geltend gemacht werden, obliegt dem Kunden die Haftung hierfür. Er stellt insofern die Gruppe28 von derartigen Ansprüchen frei.
4. Mit der Bezahlung des Schadens in einem der vorbezeichneten Fälle werden seitens des Kunden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem betroffenen Bildmaterial erworben.
G. Schlussbestimmung
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Etwaige Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
2. Deutsches Recht gilt auch bei Lieferung oder Lizenzverteilung im Ausland als vereinbart.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nicht sein oder werden, werden die übrigen Liefer- und Geschäftsbedingungen in ihrem Bestand nicht berührt. Zwischen den Parteien gilt insofern dasjenige vereinbart, was der unwirksamen bzw. unwirksam gewordenen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.
4. Gerichtstand für alle Streitfragen aus diesen Bestimmungen von Gruppe28 - Die Fotografenagentur ist Hamburg.